Garantiebedingungen


Stand: 23.07.2026


Inhaltsverzeichnis

  1. Garantiegeber
  2. Verhältnis zu den gesetzlichen Mängelrechten
  3. Betroffene Geräte und Leistungen
  4. Garantiedauer bei Reparaturen
  5. Umfang der Reparaturgarantie
  6. Neue oder unabhängige Defekte
  7. Garantiedauer bei verkauften Gebrauchtgeräten
  8. Umfang der Gerätegarantie
  9. Reparatur oder Austausch im Garantiefall
  10. Optionale Garantieverlängerung (24 Monate)
  11. Gewerbliche und gemeinschaftliche Nutzung
  12. Von der Garantie ausgeschlossene Schäden
  13. Verschleiß und Gebrauchsspuren
  14. Transport des Gerätes
  15. Fremdeingriffe und Reparaturversuche
  16. Meldung eines Garantiefalls
  17. Prüfung des Garantiefalls
  18. Kosten im Garantiefall
  19. Räumlicher Geltungsbereich
  20. Laufzeit der Garantie nach Reparatur oder Austausch
  21. Schlussbestimmungen
  22. Kontakt


1. Garantiegeber


Garantiegeber ist:

Waschmaschinen Doc UG (haftungsbeschränkt)
Pappelallee 78/79
10437 Berlin

Geschäftsführer: Egecan Ates
Amtsgericht Charlottenburg
HRB 285282 B

Telefon: 030 34080213
E-Mail: 
info@der-waschmaschinen-doc.de


2. Verhältnis zu den gesetzlichen Mängelrechten


Die nachfolgenden Garantieleistungen sind freiwillige zusätzliche Leistungen der Waschmaschinen Doc UG (haftungsbeschränkt).

Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte des Kunden bleiben durch diese Garantie vollständig unberührt. Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Rechte ist unentgeltlich und nicht von der Inanspruchnahme dieser Garantie abhängig.

Die Garantie stellt insbesondere keine Einschränkung gesetzlicher Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz dar, soweit deren gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.


3. Betroffene Geräte und Leistungen


Diese Garantiebedingungen gelten für:

  • Reparaturen an Waschmaschinen,
  • Reparaturen an Geschirrspülern,
  • Reparaturen an Wäschetrocknern,
  • Reparaturen an Backöfen und Herden,
  • weitere ausdrücklich auf der Rechnung aufgeführte Reparaturleistungen,
  • gebrauchte Haushaltsgeräte, die von der Waschmaschinen Doc UG (haftungsbeschränkt) verkauft wurden.

Das jeweils betroffene Gerät sowie die ausgeführte Reparatur oder der Verkauf werden auf der Rechnung, dem Reparaturauftrag oder dem Kaufvertrag dokumentiert.


Teil A – Garantie auf Reparaturen

4. Garantiedauer bei Reparaturen


Für Reparaturen an Geräten, die ausschließlich innerhalb eines privaten Haushalts genutzt werden, gewähren wir eine freiwillige Garantie von:

12 Monaten ab Abschluss der Reparatur beziehungsweise ab dem auf der Rechnung angegebenen Reparaturdatum.

Bei Geräten, die gewerblich oder gemeinschaftlich genutzt werden, beträgt die freiwillige Garantie:

6 Monate ab Abschluss der Reparatur.


Als gewerbliche oder gemeinschaftliche Nutzung gelten insbesondere Geräte in:

  • Unternehmen und Gewerbebetrieben,
  • Büros,
  • Ferienwohnungen,
  • Wohngemeinschaften,
  • Gemeinschaftsunterkünften,
  • Hotels, Pensionen oder vergleichbaren Einrichtungen,
  • vermieteten oder von mehreren Parteien gemeinschaftlich genutzten Bereichen.


5. Umfang der Reparaturgarantie


Die Reparaturgarantie umfasst:

  • die von uns eingebauten oder ausgetauschten Ersatzteile,
  • die von uns unmittelbar ausgeführte Reparaturleistung,
  • Fehler, die auf eine mangelhafte Ausführung unserer Reparatur zurückzuführen sind,
  • das erneute Auftreten desselben Fehlers, sofern dieser unmittelbar mit dem ausgetauschten Ersatzteil oder unserer ausgeführten Arbeit zusammenhängt.

Tritt während der Garantiezeit ein anerkannter Garantiefall ein, führen wir die erforderliche Nachbesserung beziehungsweise den erneuten Austausch des betroffenen Ersatzteils ohne zusätzliche Berechnung durch.

Die Reparaturgarantie gilt nicht für das vollständige Gerät, sondern ausschließlich für die von uns ausgeführte Reparatur und die dabei eingebauten oder ausgetauschten Teile.


6. Neue oder unabhängige Defekte


Neu auftretende Fehler an anderen Bauteilen des Gerätes sind nicht Bestandteil der Reparaturgarantie.

Dies gilt auch dann, wenn der neue Defekt während der Garantiezeit auftritt, aber nicht mit dem ursprünglich ausgetauschten Ersatzteil oder der von uns ausgeführten Reparatur zusammenhängt.

Beispiel: Wurde die Ablaufpumpe ausgetauscht und tritt später ein unabhängiger Defekt an der Heizung oder Elektronik auf, handelt es sich nicht um denselben Garantiefall.


Teil B – Garantie auf verkaufte Gebrauchtgeräte


7. Garantiedauer bei Gebrauchtgeräten


Für von uns verkaufte Gebrauchtgeräte, die ausschließlich in einem privaten Haushalt genutzt werden, gewähren wir eine freiwillige Garantie von:

12 Monaten ab Übergabe beziehungsweise Lieferung des Gerätes.

Bei gewerblicher oder gemeinschaftlicher Nutzung beträgt die freiwillige Garantie:

6 Monate ab Übergabe beziehungsweise Lieferung des Gerätes.


8. Umfang der Gerätegarantie


Die Garantie auf ein verkauftes Gebrauchtgerät bezieht sich auf die technische Funktionsfähigkeit des vollständigen Gerätes bei bestimmungsgemäßer und üblicher Nutzung.

Nicht umfasst sind bereits beim Verkauf ausdrücklich mitgeteilte oder im Kaufvertrag beziehungsweise auf der Rechnung dokumentierte optische oder technische Besonderheiten.

Normale alters- und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren, beispielsweise kleinere Kratzer, Verfärbungen oder Dellen, stellen keinen Garantiefall dar, sofern die ordnungsgemäße Funktion des Gerätes dadurch nicht beeinträchtigt wird.


9. Leistung im Garantiefall bei Gebrauchtgeräten


Im anerkannten Garantiefall entscheiden wir nach fachlicher Prüfung, ob:

  1. das vorhandene Gerät repariert beziehungsweise instand gesetzt wird oder
  2. das Gerät gegen ein technisch und funktional mindestens gleichwertiges oder höherwertiges Gebrauchtgerät ausgetauscht wird.

Ein Austausch kann insbesondere erfolgen, wenn:

  • eine Reparatur technisch nicht möglich ist,
  • das benötigte Ersatzteil nicht mehr verfügbar ist,
  • die Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist oder
  • die Reparatur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.

Die Entscheidung zwischen Reparatur und Austausch erfolgt durch die Waschmaschinen Doc UG (haftungsbeschränkt).

Bei einem Austausch besteht kein Anspruch auf:

  • ein bestimmtes Fabrikat,
  • ein bestimmtes Modell,
  • ein bestimmtes Baujahr,
  • eine bestimmte Farbe oder Gestaltung,
  • ein fabrikneues Gerät.

Das Austauschgerät muss hinsichtlich Geräteart, Kapazität, wesentlichem Funktionsumfang und Gebrauchswert mindestens vergleichbar oder höherwertig sein.

Das defekte Gerät ist bei einem vollständigen Austausch an uns herauszugeben.


10. Optionale Garantieverlängerung für 49 €


Beim Kauf eines Gebrauchtgerätes für die private Haushaltsnutzung kann die reguläre Garantie gegen einen einmaligen Aufpreis von:

49,00 € um weitere 12 Monate auf insgesamt 24 Monate verlängert werden.

Die Garantieverlängerung muss spätestens beim Kauf beziehungsweise vor Übergabe oder Lieferung des Gerätes vereinbart werden.

Die Garantieverlängerung wird ausdrücklich auf der Rechnung oder im Kaufvertrag ausgewiesen. Ohne einen entsprechenden schriftlichen Vermerk gilt ausschließlich die reguläre Garantiezeit.

Die verlängerte Garantie beginnt gemeinsam mit der regulären Garantie am Tag der Übergabe beziehungsweise Lieferung und endet insgesamt 24 Monate nach diesem Datum.

Für die Garantieverlängerung gelten dieselben:

  • Leistungen,
  • Voraussetzungen,
  • Ausschlüsse,
  • Meldepflichten und
  • Regelungen zu Reparatur oder Austausch

wie für die reguläre Garantie auf verkaufte Gebrauchtgeräte.

Für gewerblich oder gemeinschaftlich genutzte Geräte ist eine Garantieverlängerung nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung möglich.


Teil C – Allgemeine Garantiebedingungen


11. Von der Garantie ausgeschlossene Schäden


Kein Garantiefall liegt insbesondere vor, wenn der Fehler oder Schaden verursacht oder mitverursacht wurde durch:

  • Eigenverschulden des Kunden oder eines Dritten,
  • unsachgemäße Bedienung oder Nutzung,
  • zweckwidrige Verwendung des Gerätes,
  • Überladung des Gerätes,
  • fehlerhafte Aufstellung oder einen ungeeigneten Aufstellort,
  • einen fehlerhaften Wasser-, Abwasser-, Gas- oder Stromanschluss,
  • Fremdkörper im Gerät,
  • Verstopfungen,
  • übermäßige Verkalkung,
  • unterlassene Reinigung oder Wartung,
  • Verwendung ungeeigneter Wasch-, Spül- oder Reinigungsmittel,
  • Frost, Feuchtigkeit oder übermäßige Hitze,
  • Überspannung oder Stromausfälle,
  • Feuer-, Wasser- oder sonstige äußere Schäden,
  • Schädlingsbefall,
  • gewaltsame oder mechanische Beschädigung,
  • das Fallenlassen oder Umkippen des Gerätes,
  • Eingriffe oder Veränderungen durch den Kunden oder Dritte,
  • Reparaturversuche durch nicht von uns beauftragte Personen,
  • die weitere Nutzung trotz eines erkennbaren Fehlers, wenn sich der Schaden dadurch vergrößert hat.

Ein Fremdeingriff führt nur insoweit zum Ausschluss der Garantie, wie der geltend gemachte Defekt hierdurch verursacht oder eine fachgerechte Prüfung beziehungsweise Reparatur wesentlich erschwert wurde.


12. Verschleiß, Verbrauchsmaterialien und optische Veränderungen


Nicht von der freiwilligen Garantie umfasst sind:

  • normale alters- oder nutzungsbedingte Abnutzung,
  • Verbrauchsmaterialien,
  • Filter, Siebe und Leuchtmittel,
  • rein optische Gebrauchsspuren,
  • Kratzer, Verfärbungen oder kleinere Dellen ohne Funktionsbeeinträchtigung,
  • Verschmutzungen oder Geruchsbildungen,
  • Schäden aufgrund mangelnder Pflege oder Reinigung.

Ein Defekt an einem Verschleißteil kann dennoch als Garantiefall anerkannt werden, wenn er nachweislich auf eine fehlerhafte Reparatur oder einen bei Übergabe bereits vorhandenen technischen Mangel zurückzuführen ist.


13. Transport des Gerätes


Wird ein Gerät durch den Kunden oder ein von ihm beauftragtes Drittunternehmen transportiert, besteht keine Garantie für Schäden oder Defekte, die durch diesen Transport verursacht wurden.

Dies gilt insbesondere bei:

  • unzureichender Transportsicherung,
  • falschem Tragen oder Anheben,
  • Umkippen oder Fallenlassen,
  • unsachgemäßem Hinlegen des Gerätes,
  • Transport ohne erforderliche Transportsicherungen,
  • Beschädigungen beim Ein- oder Ausladen,
  • Schäden durch falschen Wiederanschluss nach dem Transport.

Für Defekte, die nachweislich nicht durch den fremden Transport verursacht wurden, bleibt die Garantie bestehen.

Wird der Transport durch die Waschmaschinen Doc UG (haftungsbeschränkt) selbst durchgeführt oder ausdrücklich durch uns organisiert, bleibt der Garantieschutz bestehen.


14. Fremdeingriffe und Reparaturversuche


Das Gerät darf während der Garantiezeit nicht ohne unsere vorherige Zustimmung:

  • geöffnet,
  • auseinandergebaut,
  • verändert oder
  • durch einen anderen Reparaturdienst repariert werden.

Vor einem Fremdeingriff muss uns grundsätzlich die Möglichkeit zur Prüfung und Nachbesserung gegeben werden.

Notwendige Maßnahmen zur Vermeidung unmittelbar drohender Schäden bleiben hiervon unberührt.


15. Meldung eines Garantiefalls


Ein möglicher Garantiefall ist uns nach Feststellung des Fehlers möglichst zeitnah mitzuteilen.

Für die Bearbeitung benötigen wir nach Möglichkeit:

  • Vor- und Nachname des Kunden,
  • Anschrift und Kontaktdaten,
  • Rechnung oder Kaufvertrag,
  • Rechnungs- beziehungsweise Auftragsnummer,
  • Hersteller und Modell des Gerätes,
  • Modell-, E- oder Seriennummer,
  • eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung,
  • Fotos oder Videos des Fehlers,
  • bei Bedarf ein Foto des Typenschildes.

Die Meldung kann erfolgen über:

Telefon: 030 34080213
E-Mail: 
info@der-waschmaschinen-doc.de
WhatsApp oder das Kontaktformular unserer Website.


16. Prüfung des Garantiefalls


Vor der Erbringung einer Garantieleistung sind wir berechtigt, das Gerät und die mögliche Fehlerursache zu prüfen.

Der Kunde muss uns eine angemessene Möglichkeit zur Besichtigung, Fehlerdiagnose und Nachbesserung geben.

Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass kein Garantiefall vorliegt, informieren wir den Kunden vor Durchführung einer kostenpflichtigen Reparatur über die voraussichtlichen Kosten.

Eine kostenpflichtige Reparatur wird nur nach Zustimmung des Kunden ausgeführt.


17. Kosten im anerkannten Garantiefall


Bei einem anerkannten Garantiefall ist die Garantieleistung für den Kunden innerhalb unseres regulären Einsatzgebietes in Berlin kostenfrei.

Die Garantieleistung umfasst je nach Fall:

  • erforderliche Arbeitszeit,
  • notwendige Ersatzteile,
  • Nachbesserung,
  • Reparatur oder
  • Austausch des verkauften Gebrauchtgerätes.

Zusätzliche Leistungen, die nicht mit dem Garantiefall zusammenhängen, können gesondert berechnet werden. Der Kunde wird hierüber vorab informiert.


18. Räumlicher Geltungsbereich


Die Garantie gilt für Geräte, die sich innerhalb unseres regulären Einsatzgebietes in Berlin befinden und dort genutzt werden.

Garantieleistungen außerhalb Berlins sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Dabei entstehende zusätzliche Anfahrts-, Versand- oder Transportkosten werden dem Kunden vorab mitgeteilt.


19. Verlängerung der Garantiezeit nach einer Garantieleistung


Durch eine Reparatur, Nachbesserung, einen erneuten Teileaustausch oder den Austausch eines Gebrauchtgerätes beginnt die ursprüngliche Garantiezeit grundsätzlich nicht erneut.

Es gilt weiterhin die verbleibende Laufzeit der ursprünglich vereinbarten Garantie beziehungsweise Garantieverlängerung.

Zwingende gesetzliche Ansprüche und Fristen bleiben hiervon unberührt.


20. Schlussbestimmungen


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Für die Garantie gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung der zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

Waschmaschinen Doc UG (haftungsbeschränkt)
Pappelallee 78/79
10437 Berlin

Telefon: 030 34080213
E-Mail: 
info@der-waschmaschinen-doc.de


Stand: 23.07.2026