ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Reparatur- und Serviceleistungen sowie den Verkauf, die Lieferung und den Anschluss gebrauchter Haushaltsgeräte
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Waschmaschinen Doc UG (haftungsbeschränkt)
Pappelallee 78/79, 10437 Berlin
Telefon: 030 34080213
E-Mail: info@der-waschmaschinen-doc.de
www.der-waschmaschinen-doc.de
Geschäftsführer: Egecan Ates
Amtsgericht Charlottenburg, HRB 285282 B
Stand: 23. Juli 2026
Inhaltsübersicht
Die Nummerierung ist für die Übernahme in einzelne Website-Abschnitte ausgelegt.
Teil A
Allgemeine Bestimmungen
- Geltungsbereich und Rangfolge
2. Vertragspartner und Kundenbegriffe
3. Leistungsangebot
4.
Vertragsschluss und Kommunikation
5.
Preise und Umsatzsteuer
Teil B
Reparatur-, Diagnose- und Serviceleistungen
6.
Terminvereinbarung und Einsatzzeiten
7.
Mitwirkungspflichten des Kunden
8.
Anfahrt, Fehlerprüfung und Kostenvoranschlag
9.
Diagnose, Reparaturfreigabe und Kostenänderungen
10.
Durchführung der Reparatur und Einsatz Dritter
11.
Ersatzteile, Altteile und kundeneigene Teile
12.
Technische Grenzen, verdeckte Mängel und Reparaturabbruch
13.
Funktionsprüfung, Abnahme und Beanstandungen
14.
Fälligkeit, Zahlung und Zahlungsverzug
15.
Terminabsage, vergebliche Anfahrt und Kündigung
16.
Zurückbehaltungsrecht, Lagerung und nicht abgeholte Geräte
Teil C
Verkauf, Lieferung und Anschluss gebrauchter Geräte
17.
Angebote und Vertragsschluss beim Geräteverkauf
18.
Zustand und Beschaffenheit gebrauchter Geräte
19.
Lieferung, Zugang und Transport
20.
Anschluss und Inbetriebnahme
21.
Altgeräte-Mitnahme
22.
Eigentumsvorbehalt
23.
Gefahrübergang und Transportschäden
24.
Gesetzliche Mängelrechte bei Kaufverträgen
25.
Besondere Regeln für Unternehmer
26.
Freiwillige Garantie und Garantieverlängerung
Teil D
Haftung und Risikoverteilung
27.
Allgemeine Haftungsregeln
28.
Wasser-, Strom-, Anschluss- und Gebäudeschäden
29.
Vorschäden, verdeckte Defekte und Fremdeingriffe
30.
Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
Teil E
Digitale Kommunikation und Online-Inhalte
31.
Fotos, Videos und Ferndiagnose
32.
Telefon, E-Mail und WhatsApp
33.
YouTube, Social Media und DIY-Inhalte
34.
Urheber- und Nutzungsrechte
35.
Datenschutz
Teil F
Verbraucherrechte und Schlussbestimmungen
36.
Widerrufsrecht
37.
Verbraucherstreitbeilegung
38.
Aufrechnung und Zurückbehaltung
39.
Abtretung
40.
Rechtswahl und Gerichtsstand
41.
Schlussbestimmungen
TEIL A - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Geltungsbereich und Rangfolge
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Waschmaschinen Doc UG (haftungsbeschränkt), Pappelallee 78/79, 10437 Berlin, und ihren Kunden über Reparatur-, Diagnose-, Wartungs-, Montage-, Anschluss-, Transport- und sonstige Serviceleistungen an Haushaltsgeräten sowie über den Verkauf und die Lieferung gebrauchter Haushaltsgeräte.
(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angaben auf einem Auftragsschein, einer Auftragsbestätigung, einem Kostenvoranschlag, einer Rechnung oder einem Kaufvertrag, haben Vorrang vor diesen AGB. Ergänzend gelten bei einer freiwilligen Garantie die separat bereitgestellten Garantiebedingungen und bei widerruflichen Verbraucherverträgen die gesonderte Widerrufsbelehrung.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Waschmaschinen Doc UG ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch, wenn Leistungen in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos ausgeführt werden.
2. Vertragspartner und Kundenbegriffe
(1) Vertragspartner des Kunden ist die Waschmaschinen Doc UG (haftungsbeschränkt). Sie ist berechtigt, eigene Beschäftigte sowie fachlich geeignete Partnerunternehmen und Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Vertragspartner des Kunden bleibt in diesem Fall die Waschmaschinen Doc UG, sofern vor Vertragsschluss nicht ausdrücklich und transparent eine abweichende Vermittlung vereinbart wurde.
(2) Der Kunde versichert, entweder Eigentümer des Gerätes zu sein oder zur Beauftragung der Arbeiten, zur Entscheidung über Reparatur oder Austausch und zur Entgegennahme der Leistung berechtigt zu sein. Bei Mietwohnungen oder gemeinschaftlich genutzten Räumen hat der Kunde erforderliche Zustimmungen des Eigentümers, Vermieters oder sonstiger Berechtigter selbst einzuholen.
3. Leistungsangebot
(1) Das Leistungsangebot umfasst insbesondere die Überprüfung und Reparatur von Waschmaschinen, Geschirrspülern, Wäschetrocknern, Backöfen und Herden, die Lieferung und den Anschluss von Haushaltsgeräten, die Mitnahme vereinbarter Altgeräte sowie den Verkauf aufbereiteter Gebrauchtgeräte.
(2) Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Allgemeine Beschreibungen auf der Website, in sozialen Netzwerken oder in Werbemitteln stellen grundsätzlich kein verbindliches Angebot und keine Beschaffenheitsgarantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(3) Eine erfolgreiche Reparatur, eine bestimmte Restlebensdauer des Gesamtgerätes oder die Verfügbarkeit bestimmter Ersatzteile wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Mängelrechte und ausdrücklich erklärte Garantien bleiben unberührt.
4. Vertragsschluss und Kommunikation
(1) Anfragen über Telefon, E-Mail, WhatsApp, Kontaktformular oder soziale Netzwerke sind zunächst unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsannahme, durch eine verbindliche Termin- oder Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung eines Auftragsscheins oder durch Beginn der Leistung mit Zustimmung des Kunden zustande.
(2) Bei einem vor Ort zusätzlich erteilten Auftrag kommt der Vertrag zustande, sobald der Kunde die angebotene Zusatzleistung freigibt. Eine Freigabe kann mündlich erfolgen; aus Beweisgründen kann die Waschmaschinen Doc UG eine Bestätigung in Textform oder auf dem Auftragsschein verlangen.
(3) Der Kunde hat Auftrags- und Kontaktdaten, Gerätebezeichnung, Fehlerbeschreibung, Terminanschrift sowie vereinbarte Preise unmittelbar nach Erhalt einer Bestätigung zu prüfen und erkennbare Fehler unverzüglich mitzuteilen.
(4) Erklärungen per E-Mail oder WhatsApp gelten als in Textform abgegeben. Die gesetzlichen Anforderungen an Erklärungen, für die eine strengere Form vorgeschrieben ist, bleiben unberührt.
5. Preise und Umsatzsteuer
(1) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich gegenüber Verbrauchern sämtliche Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusatzkosten, etwa für Ersatzteile, Lieferung, Anschluss, besondere Tragewege, Parkgebühren, Versand oder zusätzliche Arbeiten, werden gesondert ausgewiesen oder vor ihrer Entstehung vereinbart.
(2) Preisangaben auf der Website oder in Werbeanzeigen können sich auf typische Standardfälle beziehen. Maßgeblich ist die für den konkreten Auftrag getroffene Vereinbarung. Preise dürfen nicht nachträglich allein deshalb erhöht werden, weil sich ein Auftrag für die Waschmaschinen Doc UG als weniger wirtschaftlich erweist; notwendige Mehrleistungen bedürfen der Zustimmung des Kunden, soweit keine Gefahr im Verzug besteht.
TEIL B - REPARATUR-, DIAGNOSE- UND SERVICELEISTUNGEN
6. Terminvereinbarung und Einsatzzeiten
(1) Termine werden regelmäßig als Zeitfenster vereinbart. Ein Zeitfenster bezeichnet den voraussichtlichen Beginn des Einsatzes und ist kein garantierter Fertigstellungstermin. Verzögerungen können insbesondere durch Verkehr, verlängerte Voraufträge, Ersatzteilbeschaffung oder unvorhersehbare technische Schwierigkeiten entstehen.
(2) Als verbindlicher Fixtermin gilt ein Zeitpunkt nur, wenn er ausdrücklich als solcher bestätigt wurde. Bei absehbaren erheblichen Verzögerungen wird der Kunde nach Möglichkeit informiert. Gesetzliche Rechte bei schuldhafter Verzögerung bleiben unberührt.
(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass während des vereinbarten Zeitfensters eine volljährige, entscheidungsbefugte Person anwesend und telefonisch erreichbar ist.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten einen sicheren und ausreichenden Zugang zum Gerät und zu den Anschlüssen zu ermöglichen. Das Gerät ist soweit zumutbar freizuräumen. Wertgegenstände und empfindliche Gegenstände im Arbeitsbereich sind zu entfernen oder zu schützen.
(2) Der Kunde stellt auf eigene Kosten funktionsfähige und sicher zugängliche Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse sowie eine ausreichende Beleuchtung bereit. Gebäudeseitige Anschlüsse, Absperrventile, Steckdosen, Sicherungen, Leitungen und Abläufe müssen für den vorgesehenen Zweck geeignet und technisch ordnungsgemäß sein.
(3) Bekannte Vorschäden, ungewöhnliche Geräusche, Undichtigkeiten, frühere Reparaturversuche, Umbauten, Fehlercodes sowie sonstige für die Diagnose relevante Umstände sind vor Beginn vollständig mitzuteilen. Der Kunde hat auf besondere Bodenbeläge, Einbaumöbel, schwer zugängliche Einbausituationen und sonstige erhöhte Schadensrisiken hinzuweisen.
(4) Bei einem Verdacht auf Undichtigkeit, elektrische Gefahr, Brandgeruch oder sonstige Gefahr darf das Gerät bis zur Prüfung nicht weiter benutzt werden. Wasserzufuhr und Stromversorgung sind, soweit gefahrlos möglich, zu unterbrechen.
(5) Verletzt der Kunde eine Mitwirkungspflicht schuldhaft und entsteht hierdurch zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorherigem Hinweis oder nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet werden. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
8. Anfahrt, Fehlerprüfung und Kostenvoranschlag
(1) Für die Anfahrt innerhalb Berlins einschließlich einer ersten Fehlerprüfung und einer mündlichen Kosteneinschätzung wird, soweit nicht anders vereinbart, eine Pauschale von 19,00 EUR berechnet. Die Pauschale fällt auch an, wenn keine Reparatur beauftragt wird, das Gerät nicht reparierbar ist oder die Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint.
(2) Außerhalb Berlins oder bei besonderen Anfahrtsbedingungen gilt die individuell vereinbarte Pauschale. Park-, Zufahrts-, Maut- oder sonstige unvermeidbare Zusatzkosten können nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden.
(3) Die Pauschale umfasst grundsätzlich keine Demontage aufwendiger Einbauten, keine umfangreiche Zerlegung, keine Messungen außerhalb der üblichen Erstdiagnose und keine Ersatzteile. Solche Leistungen werden nur nach zusätzlicher Vereinbarung ausgeführt.
(4) Ein verbindlicher schriftlicher Kostenvoranschlag wird nur erstellt, wenn er ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird. Eine Vergütung für seine Erstellung wird vorab vereinbart. Unverbindliche Schätzungen beruhen auf dem bei der Prüfung erkennbaren Zustand des Gerätes.
9. Diagnose, Reparaturfreigabe und Kostenänderungen
(1) Die Diagnose erfolgt nach dem zum Zeitpunkt der Prüfung erkennbaren Fehlerbild. Bei Haushaltsgeräten können mehrere Defekte gleichzeitig bestehen oder weitere Defekte erst nach Demontage, Teiletausch oder Wiederinbetriebnahme erkennbar werden. Eine erste Diagnose ist daher keine Zusage, dass ausschließlich der zunächst festgestellte Fehler vorliegt.
(2) Vor Beginn einer kostenpflichtigen Reparatur wird der Kunde über den voraussichtlichen Preis oder einen Preisrahmen informiert. Mit der Freigabe beauftragt der Kunde die Reparatur bis zur vereinbarten Kostenobergrenze.
(3) Zeigt sich, dass die vereinbarte Kostenobergrenze wesentlich überschritten werden muss, wird die Arbeit grundsätzlich unterbrochen und eine weitere Freigabe eingeholt. Eine geringfügige, für die vertragsgemäße Fertigstellung erforderliche Überschreitung bleibt im gesetzlich zulässigen Rahmen vorbehalten, soweit sie für den Kunden nach den Umständen zumutbar und nicht sinnvoll vermeidbar ist.
(4) Ohne vorherige Zustimmung dürfen zusätzliche Maßnahmen nur ergriffen werden, wenn sie zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Personen oder Sachen erforderlich sind und eine rechtzeitige Rücksprache nicht möglich ist. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
10. Durchführung der Reparatur und Einsatz Dritter
(1) Die Waschmaschinen Doc UG bestimmt unter Berücksichtigung der vereinbarten Leistung die fachlich geeignete Art der Durchführung. Sie darf qualifizierte Partnerunternehmen und Subunternehmer einsetzen und bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Erfüllung verantwortlich.
(2) Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Person, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Wechsel des eingesetzten Technikers oder Partnerunternehmens ist zulässig, wenn hierdurch berechtigte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
(3) Reparaturen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der Herstellerangaben ausgeführt, soweit diese verfügbar und auf das Gerät anwendbar sind. Sicherheitsrelevante Manipulationen, Überbrückungen oder Arbeiten, die fachlich nicht vertretbar sind, werden nicht ausgeführt.
11. Ersatzteile, Altteile und kundeneigene Teile
(1) Soweit nicht ausdrücklich Originalteile vereinbart sind, dürfen technisch geeignete Original-, OEM-, Ident-, kompatible oder fachgerecht aufgearbeitete Ersatzteile verwendet werden. Entscheidend ist die vereinbarte Eignung für das konkrete Gerät.
(2) Ausgebaute Teile verbleiben grundsätzlich im Eigentum des Kunden. Sie werden auf Wunsch herausgegeben, sofern keine gesetzlichen Sicherheits-, Rückgabe-, Pfand- oder Entsorgungspflichten entgegenstehen. Beauftragt der Kunde die Entsorgung oder handelt es sich um ein Austausch-, Pfand- oder Rückgabeteil, darf die Waschmaschinen Doc UG das Teil zurückbehalten, verwerten oder dem Lieferanten zuführen.
(3) Vom Kunden bereitgestellte Ersatzteile werden nur nach ausdrücklicher Annahme verbaut. Für deren Eignung, Beschaffenheit und Mangelfreiheit haftet der Kunde, soweit die Waschmaschinen Doc UG den Mangel nicht kannte oder bei fachgerechter Prüfung erkennen musste. Die Haftung für die ordnungsgemäße eigene Einbauleistung bleibt unberührt.
(4) Ersatzteile, die speziell und verbindlich für den Kunden bestellt wurden, können bei einer vom Kunden zu vertretenden Auftragsbeendigung berechnet werden, soweit sie nicht mit zumutbarem Aufwand anderweitig verwendet oder zurückgegeben werden können und der Kunde hierüber vor der Bestellung informiert wurde.
12. Technische Grenzen, verdeckte Mängel und Reparaturabbruch
(1) Die Waschmaschinen Doc UG darf die Reparatur ablehnen oder abbrechen, wenn sie technisch nicht sicher durchführbar, wirtschaftlich offensichtlich unverhältnismäßig, wegen fehlender Ersatzteile unmöglich oder aufgrund des Gerätezustands fachlich nicht vertretbar ist.
(2) Bei stark korrodierten, spröden, verklebten, verformten oder altersbedingt geschwächten Bauteilen kann eine sachgerechte Demontage dazu führen, dass bereits vorgeschädigte Teile brechen oder ersetzt werden müssen. Soweit dies nicht auf einer Pflichtverletzung der Waschmaschinen Doc UG beruht, trägt der Kunde die hieraus entstehenden notwendigen Zusatzkosten nach vorheriger Freigabe.
(3) Wird der Auftrag abgebrochen, sind die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen, verbrauchten Materialien und nicht stornierbaren Sonderbestellungen zu vergüten. Dies gilt nicht, soweit der Abbruch auf einer von der Waschmaschinen Doc UG zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
13. Funktionsprüfung, Abnahme und Beanstandungen
(1) Nach Abschluss der Arbeiten kann eine Funktions- und Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden. Der Kunde ermöglicht hierfür den erforderlichen Betrieb des Gerätes. Eine Kurzprüfung kann nicht jede spätere Belastungs- oder Programmphase abbilden.
(2) Soweit die Leistung ihrer Art nach einer Abnahme zugänglich ist, ist sie nach Fertigstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel bestehen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Der Kunde wird gebeten, erkennbare Beanstandungen möglichst sofort mitzuteilen und der Waschmaschinen Doc UG Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben. Die gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers werden durch eine verspätete Mitteilung nicht ausgeschlossen.
14. Fälligkeit, Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Die Vergütung für Reparatur- und Serviceleistungen ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, unmittelbar nach Abschluss der Leistung beziehungsweise nach Abnahme fällig. Die Zahlung kann mit den im konkreten Auftrag angebotenen Zahlungsmitteln, insbesondere bar, per Kartenzahlung oder durch Überweisung, erfolgen.
(2) Bei Rechnungszahlung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden nachgewiesenen Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Mahnkosten dürfen nur in Höhe des tatsächlich erforderlichen und angemessenen Aufwands verlangt werden.
(4) Die Waschmaschinen Doc UG kann bei umfangreichen Arbeiten, Sonderbestellungen oder erkennbar erhöhtem Ausfallrisiko eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Bei Verbrauchern wird dies vor Vertragsschluss oder vor Auslösung der kostenpflichtigen Bestellung vereinbart.
15. Terminabsage, vergebliche Anfahrt und Kündigung
(1) Terminabsagen sollen so früh wie möglich erfolgen. Erscheint der Kunde trotz bestätigtem Termin nicht, ist der Zugang nicht möglich oder kann die Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht beginnen, kann die vereinbarte Anfahrtspauschale sowie ein weitergehender konkret nachgewiesener Ausfallschaden berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Der Kunde kann einen Werkvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften bis zur Vollendung des Werkes kündigen. In diesem Fall richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden berücksichtigt.
(3) Die Waschmaschinen Doc UG kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei Gefährdung von Personen, unzumutbaren Arbeitsbedingungen, wiederholter erheblicher Pflichtverletzung, verweigertem Zugang oder ausbleibender vereinbarter Vorauszahlung. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben zahlbar.
16. Zurückbehaltungsrecht, Lagerung und nicht abgeholte Geräte
(1) Soweit ein Gerät ausnahmsweise in die Werkstatt oder in Verwahrung genommen wird, kann die Waschmaschinen Doc UG im gesetzlichen Umfang ein Zurückbehaltungsrecht beziehungsweise Unternehmerpfandrecht wegen fälliger Forderungen aus dem Auftrag ausüben.
(2) Nach Fertigstellung oder Abbruch wird der Kunde zur Abholung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert. Nach fruchtlosem Ablauf kann eine zuvor angekündigte angemessene Lagerpauschale verlangt werden, soweit tatsächlich Lageraufwand entsteht.
(3) Eine Verwertung oder Entsorgung nicht abgeholter Geräte erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und vorheriger Androhung. Eigentumsrechte des Kunden werden nicht allein durch Zeitablauf aufgehoben.
TEIL C - VERKAUF, LIEFERUNG UND ANSCHLUSS GEBRAUCHTER GERÄTE
17. Angebote und Vertragsschluss beim Geräteverkauf
(1) Darstellungen gebrauchter Geräte auf der Website, in Kleinanzeigen, sozialen Netzwerken oder sonstigen Medien sind unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Der Kaufvertrag kommt durch ausdrückliche Annahme, schriftliche Kaufbestätigung, Unterzeichnung eines Kaufvertrages, vollständige Zahlung mit Annahme oder Übergabe des Gerätes zustande.
(3) Ist ein bestimmtes Gerät vor Vertragsschluss bereits anderweitig verkauft oder aus technischen Gründen nicht mehr verfügbar, besteht keine Lieferpflicht, solange noch kein verbindlicher Kaufvertrag geschlossen wurde. Bereits erhaltene Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
18. Zustand und Beschaffenheit gebrauchter Geräte
(1) Gebrauchtgeräte sind nicht neu und können alters- und nutzungsbedingte Spuren wie Kratzer, Verfärbungen, kleinere Dellen oder Abweichungen im Erscheinungsbild aufweisen. Die konkret vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich aus der Gerätebeschreibung, dem Kaufvertrag, der Rechnung und den bei Vertragsschluss ausdrücklich offengelegten Besonderheiten.
(2) Produktbilder dienen der Darstellung des angebotenen Gerätes oder eines vergleichbaren Gerätetyps. Wird kein individualisiertes Einzelstückbild verwendet, wird dies kenntlich gemacht. Verbindlich sind die ausdrücklich vereinbarten Merkmale, insbesondere Geräteart, Kapazität und wesentliche Funktionen.
(3) Ein bestimmtes Baujahr, eine bestimmte Energieeffizienz, ein bestimmtes Zubehör oder eine besondere optische Beschaffenheit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
19. Lieferung, Zugang und Transport
(1) Lieferzeiten und Zeitfenster werden individuell vereinbart. Der Kunde muss richtige Lieferdaten angeben und einen geeigneten, sicheren sowie ausreichend breiten Transportweg bis zum vorgesehenen Aufstellort gewährleisten.
(2) Der Kunde hat vor Vertragsschluss auf Treppen, enge Durchgänge, fehlende Aufzüge, lange Tragewege, empfindliche Böden, Halteverbote oder sonstige Erschwernisse hinzuweisen. Nicht mitgeteilte erhebliche Zusatzaufwände können nach vorheriger Zustimmung gesondert berechnet werden; ist die Durchführung unzumutbar oder gefährlich, darf die Lieferung abgebrochen oder neu terminiert werden.
(3) Der Aufstellort muss eben, tragfähig, trocken und für das Gerät geeignet sein. Möbel, Türen und sonstige Hindernisse sind rechtzeitig zu entfernen, sofern deren Demontage nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
(4) Wird das Gerät auf Wunsch des Kunden durch diesen oder einen von ihm beauftragten Dritten transportiert, trägt der Kunde das Risiko transportbedingter Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Mängelrechte wegen bereits bei Übergabe vorhandener Mängel bleiben unberührt.
20. Anschluss und Inbetriebnahme
(1) Ein Anschluss ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Er setzt geeignete, frei zugängliche und technisch ordnungsgemäße gebäudeseitige Anschlüsse voraus.
(2) Die Waschmaschinen Doc UG darf den Anschluss verweigern, wenn Absperrventile, Schläuche, Steckdosen, Leitungen, Sicherungen, Abläufe, Arbeitsplatten, Möbel oder sonstige Voraussetzungen erkennbar ungeeignet oder unsicher sind. Notwendige Installationsarbeiten an der Gebäudetechnik sind nicht umfasst, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart und fachlich zulässig sind.
(3) Nach Anschluss erfolgt nach Möglichkeit eine kurze Funktions- und Dichtigkeitskontrolle. Der Kunde hat das Gerät bei der ersten vollständigen Nutzung angemessen zu beobachten und erkennbare Undichtigkeiten oder Fehlfunktionen unverzüglich zu melden sowie das Gerät außer Betrieb zu nehmen.
(4) Ein Anschluss an Gasleitungen oder Arbeiten an fest angeschlossenen Elektroanlagen werden nur ausgeführt, wenn die hierfür erforderliche fachliche Berechtigung besteht und die Leistung ausdrücklich vereinbart wurde.
21. Altgeräte-Mitnahme
(1) Eine Mitnahme des Altgerätes erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und unter den vereinbarten Bedingungen. Das Altgerät muss vollständig entleert, frei zugänglich und transportbereit sein, sofern nicht zusätzlich dessen Ausbau oder Abklemmen vereinbart wurde.
(2) Mit Übergabe zur ausdrücklich vereinbarten Entsorgung oder Verwertung geht das Altgerät in das Eigentum der Waschmaschinen Doc UG über, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht. Der Kunde versichert, zur Übergabe berechtigt zu sein.
(3) Im Altgerät verbliebene Gegenstände sind vor Übergabe zu entfernen. Für nicht erkennbare zurückgelassene Gegenstände haftet die Waschmaschinen Doc UG nur nach Maßgabe der allgemeinen Haftungsregelungen.
22. Eigentumsvorbehalt
(1) Verkaufte Geräte und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum der Waschmaschinen Doc UG.
(2) Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und darf sie bis zur vollständigen Zahlung nicht ohne Zustimmung veräußern, verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter sind unverzüglich mitzuteilen.
(3) Gegenüber Unternehmern erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf alle offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, soweit dies im Einzelfall rechtlich zulässig ist.
23. Gefahrübergang und Transportschäden
(1) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich mit Übergabe an den Verbraucher oder eine empfangsberechtigte Person über. Beauftragt der Verbraucher selbst einen nicht von der Waschmaschinen Doc UG benannten Transporteur, gelten die gesetzlichen Sonderregeln.
(2) Unternehmer tragen die Transportgefahr nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere wenn die Ware auf ihren Wunsch versandt oder einem Transporteur übergeben wird, soweit nicht anders vereinbart.
(3) Der Kunde wird gebeten, äußerlich erkennbare Transportschäden bei Übergabe zu dokumentieren und unverzüglich mitzuteilen. Eine unterlassene Meldung schränkt die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers nicht ein.
24. Gesetzliche Mängelrechte bei Kaufverträgen
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei einem Mangel kann der Kunde nach den gesetzlichen Voraussetzungen Nacherfüllung verlangen und bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen insbesondere mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
(2) Bei gebrauchten Waren kann die gesetzliche Verjährungsfrist gegenüber Verbrauchern nur dann auf ein Jahr verkürzt werden, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darüber informiert wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. Eine solche Vereinbarung erfolgt nicht allein durch diese AGB, sondern gegebenenfalls im jeweiligen Kaufvertrag.
(3) Ausdrücklich vor Vertragsschluss vereinbarte Abweichungen von objektiven Anforderungen oder bekannte Beschaffenheitsmerkmale stellen im vereinbarten Umfang keinen Mangel dar, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen einer wirksamen Beschaffenheitsvereinbarung erfüllt sind.
25. Besondere Regeln für Unternehmer
(1) Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(2) Gegenüber Unternehmern erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl der Waschmaschinen Doc UG durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Verjährung von Mängelansprüchen für gebrauchte Waren beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig. Ausgenommen bleiben insbesondere Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen, Garantie, Produkthaftung und gesetzlich zwingenden Rückgriffsansprüchen.
26. Freiwillige Garantie und Garantieverlängerung
(1) Soweit eine freiwillige Garantie zugesagt wird, gelten ausschließlich die bei Vertragsschluss beziehungsweise spätestens mit Übergabe auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellten Garantiebedingungen. Die gesetzlichen Mängelrechte bestehen unabhängig von der Garantie und werden durch sie nicht eingeschränkt.
(2) Eine kostenpflichtige Garantieverlängerung für ein verkauftes Gebrauchtgerät gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart, bezahlt und auf Rechnung oder Kaufvertrag ausgewiesen wurde. Umfang, Dauer und Ausschlüsse richten sich nach den separaten Garantiebedingungen.
TEIL D - HAFTUNG UND RISIKOVERTEILUNG
27. Allgemeine Haftungsregeln
(1) Die Waschmaschinen Doc UG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie in allen Fällen, in denen die Haftung gesetzlich zwingend ist.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Partnerunternehmen, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.
28. Wasser-, Strom-, Anschluss- und Gebäudeschäden
(1) Eine Haftung für Wasser-, Feuchtigkeits-, Überspannungs-, Kurzschluss-, Brand-, Boden-, Möbel- oder Gebäudeschäden richtet sich nach Ziffer 27. Ein pauschaler Haftungsausschluss für von der Waschmaschinen Doc UG schuldhaft verursachte Schäden ist nicht vereinbart.
(2) Die Waschmaschinen Doc UG haftet jedoch nicht für Schäden, die ohne eigene Pflichtverletzung insbesondere durch ungeeignete, verschlissene oder defekte gebäudeseitige Anschlüsse, Absperrventile, Steckdosen, Leitungen, Abläufe, kundeneigene Schläuche, nicht erkennbare Vorschäden, Materialermüdung, Verstopfungen außerhalb des Gerätes oder eine vom Kunden beziehungsweise Dritten vorgenommene Veränderung verursacht werden.
(3) Wird der Kunde auf ein erkennbares Risiko hingewiesen und verlangt er dennoch eine fachlich vertretbare Ausführung oder benutzt das Gerät entgegen einer Sicherheits- oder Stilllegungsempfehlung weiter, trägt er die hieraus entstehenden Schäden, soweit diese auf seiner Entscheidung beruhen und die Waschmaschinen Doc UG das Risiko nicht pflichtwidrig verursacht oder falsch eingeschätzt hat.
(4) Der Kunde hat nach Entdeckung einer Undichtigkeit oder elektrischen Gefahr unverzüglich zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen, insbesondere das Gerät außer Betrieb zu nehmen, den Wasserzulauf zu schließen und die Waschmaschinen Doc UG zu informieren. Eine Verletzung dieser Obliegenheit wird nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt.
29. Vorschäden, verdeckte Defekte und Fremdeingriffe
(1) Für bereits vor Auftragserteilung vorhandene Schäden und Defekte haftet die Waschmaschinen Doc UG nicht. Dies gilt auch für Mängel, die bei üblicher Prüfung nicht erkennbar waren und erst im Zuge fachgerechter Demontage oder Belastung hervortreten, sofern sie nicht durch eine Pflichtverletzung verursacht oder verschlimmert wurden.
(2) Für Schäden, die auf frühere unsachgemäße Reparaturen, Veränderungen, fehlende Teile, Manipulationen, Schädlingsbefall, starke Korrosion, Kalk, Fremdkörper oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind, besteht keine Haftung, soweit die Waschmaschinen Doc UG diese Umstände nicht zu vertreten hat.
(3) Öffnet oder verändert der Kunde oder ein Dritter das Gerät nach der Leistung, muss die Waschmaschinen Doc UG nur für solche Mängel einstehen, die nicht durch diesen Eingriff verursacht wurden. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unberührt.
30. Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
(1) Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Verkehrssperrungen, Streiks, Ausfälle von Kommunikations- oder Energieversorgung, Pandemien, erhebliche Lieferkettenstörungen oder nicht zu vertretende Ersatzteilausfälle, verlängern vereinbarte Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
(2) Dauert das Hindernis so lange an, dass einem Vertragspartner das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist, kann er nach angemessener Fristsetzung vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
TEIL E - DIGITALE KOMMUNIKATION UND ONLINE-INHALTE
31. Fotos, Videos und Ferndiagnose
(1) Der Kunde kann zur Vorbereitung eines Auftrags Fotos, Videos, Fehlercodes, Typenschilddaten oder sonstige Informationen übermitteln. Eine darauf beruhende Einschätzung ist regelmäßig vorläufig und ersetzt keine Untersuchung am Gerät.
(2) Preis- oder Fehlerangaben aus einer Ferndiagnose sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. Abweichungen können sich insbesondere aufgrund unvollständiger Informationen, verdeckter Mängel oder eines abweichenden tatsächlichen Gerätezustands ergeben.
(3) Die Waschmaschinen Doc UG darf übermittelte Geräteaufnahmen und technische Angaben zur Bearbeitung, Dokumentation und Beweissicherung des Auftrags verwenden. Eine Veröffentlichung zu Werbe- oder Schulungszwecken erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung oder in vollständig anonymisierter Form, soweit eine Einwilligung nicht erforderlich ist.
32. Telefon, E-Mail und WhatsApp
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die auftragsbezogene Kommunikation über die von ihm verwendeten oder angegebenen Kontaktwege erfolgt. Dies umfasst insbesondere Terminabsprachen, Rückfragen, Kostenauskünfte, Freigaben, Rechnungen und Garantiefallkommunikation.
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Kontaktdaten und den Schutz seines Endgerätes verantwortlich. Bei sensiblen oder besonders umfangreichen Unterlagen kann die Waschmaschinen Doc UG einen anderen Übermittlungsweg wählen.
(3) Die Nutzung externer Kommunikationsdienste richtet sich ergänzend nach der Datenschutzerklärung. Eine Einwilligung in Werbung ist mit der bloßen auftragsbezogenen Kontaktaufnahme nicht verbunden.
33. YouTube, Social Media und DIY-Inhalte
(1) Von der Waschmaschinen Doc UG veröffentlichte Videos, Beiträge, Fehlercode-Erklärungen, Checklisten und sonstige DIY-Inhalte dienen der allgemeinen Information und Veranschaulichung. Sie sind keine individuelle Diagnose, keine persönliche Sicherheitsunterweisung und kein verbindlicher Bestandteil eines Reparaturvertrages.
(2) Haushaltsgeräte können Netzspannung, gespeicherte elektrische Energie, heiße Bauteile, scharfe Kanten, schwere Baugruppen, Druck, Wasser und andere Gefahren aufweisen. Arbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse, Werkzeuge und Sicherheitsvoraussetzungen verfügen. Vor Arbeiten ist das Gerät fachgerecht von Strom, Wasser und gegebenenfalls Gas zu trennen.
(3) Die Nachahmung von Online-Inhalten erfolgt in eigener Verantwortung. Für Schäden aufgrund eigenmächtiger, unsachgemäßer oder von der Darstellung abweichender Umsetzung haftet die Waschmaschinen Doc UG nicht, soweit sie den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und keine zwingende Haftung besteht.
(4) Herstellerangaben, Sicherheitsvorschriften und die konkrete Bauart des Gerätes haben Vorrang. Bei Unsicherheit ist die Arbeit abzubrechen und eine geeignete Fachkraft hinzuzuziehen.
34. Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Kostenvoranschläge, Diagnosetexte, Fotos, Videos, Grafiken, Checklisten, Anleitungen und sonstige von der Waschmaschinen Doc UG erstellte Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
(2) Der Kunde erhält das Recht, auftragsbezogene Unterlagen für eigene private oder interne geschäftliche Zwecke zu verwenden. Eine Veröffentlichung, Weiterverbreitung, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung, soweit sie nicht gesetzlich erlaubt ist.
35. Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung, Kommunikation und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
(2) Der Kunde darf bei der Übersendung von Fotos und Videos keine unnötigen personenbezogenen Daten Dritter übermitteln und hat erkennbare private Inhalte nach Möglichkeit zu entfernen oder unkenntlich zu machen.
TEIL F - VERBRAUCHERRECHTE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
36. Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.
(2) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass eine Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, kann er bei einem späteren Widerruf unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung schulden. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständig erbrachter Dienstleistung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach ausdrücklicher Zustimmung und Bestätigung der Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts.
(3) Für einen Vertrag, bei dem der Verbraucher die Waschmaschinen Doc UG ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen, gelten die gesetzlichen Besonderheiten. Diese Ausnahme erfasst nicht automatisch weitere, nicht ausdrücklich verlangte Leistungen oder nicht erforderliche Zusatzwaren.
37. Verbraucherstreitbeilegung
(1) Die Waschmaschinen Doc UG ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.
(2) Die frühere europäische Online-Streitbeilegungsplattform wurde eingestellt. Ein entsprechender Plattformlink ist daher nicht Bestandteil dieser AGB.
38. Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Diese Beschränkung gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis und nicht, soweit sie gegenüber Verbrauchern unzulässig wäre.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
39. Abtretung
(1) Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Waschmaschinen Doc UG bedarf deren Zustimmung, soweit nicht Geldforderungen betroffen sind oder ein schützenswertes Interesse des Kunden an der Abtretung das Interesse der Waschmaschinen Doc UG überwiegt. Gesetzliche Abtretungsverbote bleiben unberührt.
40. Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
41. Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen werden nur als Service bereitgestellt; bei Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
(3) Änderungen dieser AGB gelten nur für zukünftige Verträge. Für einen bereits geschlossenen Vertrag gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung, sofern nicht eine wirksame individuelle Änderung vereinbart wird.
Unternehmensangaben
Waschmaschinen Doc UG (haftungsbeschränkt)
Pappelallee 78/79, 10437 Berlin
Geschäftsführer: Egecan Ates
Amtsgericht Charlottenburg, HRB 285282 B
Telefon: 030 34080213
E-Mail: info@der-waschmaschinen-doc.de
Internet: www.der-waschmaschinen-doc.de
Rechtsgrundlagen - Auswahl
Bei der Erstellung wurden insbesondere die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu AGB, Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, Werkvertrag, Kaufvertrag, Mängelrechten, Haftung und Garantie sowie das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz berücksichtigt. Maßgeblich ist stets die jeweils geltende Gesetzesfassung.

